Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§ 40 SchulG).

 

Dieses Elterngremium arbeitet direkt mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium zusammen. Durch eine Reihe von Mitwirkungsrechten im Schulgesetz wird der Schulelternbeirat an Entscheidungen beteiligt, die für die ganze Schule von Bedeutung sind.

 

aus:

Download
Elternmitwirkung_in_RLP.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.2 MB

Mitglieder des SEB

Vorsitzende:

stellvertretende Vorsitzende:

weiteres Mitglied:

 

 stellvertretende Mitglieder:

Frau May (Kl. 1a)

Frau Stöffler (Kl. 2a)

Herr Grau (Kl. 1a)

 

Frau Brunner (Kl. 2a)

Frau Ulm (Kl. 1b)

Herr Münzing (Kl. 1b)